AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Firma MG Catering & Vertrieb GmbH, Maybachstrasse 37 51381 Leverkusen, ( nachfolgend MG Catering genannt ) vertreten durch ihren Geschäftsführer Gerhardus van Marm, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von MG Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Vermietung

Angebote

Alle Angebote von MG Catering sind freibleibend bis zum Festabschluss; ein gültiger Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MG Catering zustande.

Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von MG Catering für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. MG Catering behält sich vor, zusätzlich eine Kaution zu erheben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgezahlt wird. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu zahlen, sofern dies auf der Rechnung nicht anders vermerkt ist.

Mietkürzung

Mietkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen werden von MG Catering ausgeschlossen.

Versicherung / Genehmigungen

Der Kunde ist für sämtliche anfallenden Gebühren, Versicherungen, Genehmigungen und Steuern zuständig

Eigentumsvorbehalt

Soweit wir Ware verkaufen, bleibt diese Ware Eigentum von MG Catering bis alle Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MG Catering getilgt sind.

Leistungsabweichungen vom Vertrag

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt MG Catering dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht aufgrund dieser Abweichungen dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.

MG Catering ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

Transport und aufbau

Die Anlieferung zum und die Abholung von dem durch den Kunde angegebenen Ort erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Die Transportkosten können bei MG Catering erfragt werden.

Handling

Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind in unserem Angebot nicht enthalten, solange nicht anders vereinbart. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Zugang zu WC-Anlagen ist bei Auf- und Abbauarbeiten jederzeit kundenseits sicherzustellen.

Qualität des Gegenständes

MG Catering ist berechtigt, bestellte Gegenstände durch gleichwertige oder bessere Gegenstände zu ersetzen, falls MG Catering - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Gegenstand zu liefern.

Wietergabe an Dritte / Beförderung

Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und / oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes ist ohne schriftliche Genehmigung der Firma MG Catering untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde in vollem Umfang.

Mietzeitraum / Überziehung

Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunde der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist, und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Wir behalten uns vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüberhinausgehenden Schaden weiter zu berechnen.

Auf § 546a BGB wird Bezug genommen. Sind wir gezwungen, die Rückgabe von Mietgegenständen anzumahnen, haben wir das Recht, ab der ersten Mahnung einen Mahnbetrag von jeweils 10 € pro Mahnung zu erheben. Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten jeweils für die Miete von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Verwendungszweck / Funktionsprüfung

Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor Inbetriebnahme der Mietsache und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben.

Die Übernahme der Mietsache gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf ( z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä. ) verpflichtet sich der Kunde, den Mietgegenstand ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können.

Haftung für Mietobjekte und Versicherungsschutz

Der Kunde haftet ab Erhalt des Gegenständees bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an MG Catering ab.

Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Der Kunde haftet für Mietgegenstände in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihm selbst, sondern z.B. von seinen Gästen, Personal, unbekannten Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden.

Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Kunden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Kunden sind nicht zulässig. Die Haftung für eine Mietsache beginnt, sobald der Mietgegenstand am angegebenen Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt eingetroffen und entladen ist oder die Ware abgeholt und verladen ist - auch wenn der Kunde nicht vor Ort ist oder die Übernahme durch Erfüllungsgehilfen erfolgt.

Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß zurückgeben, sobald diese in den Geschäftsräumen von MG Catering gezählt, gereinigt und geprüft wurden und keine Beanstandungen vorliegen. MG Catering ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Rückgabe einer Mietsache den Kunden über etwaige Schäden und Verluste zu informieren.

Anzeigepflicht bei Schäden

Der Kunde hat eventuelle Schäden, die die weitere und sofortige Benutzung der Mietsache erschwert oder unmöglich macht, unverzüglich schriftlich zu melden. Transportschäden wie auch alle anderen evtl. Schäden, wie z.B. Kratzer an den Geräten, sind dem Vermieter bei der Rückgabe anzuzeigen.

Ausfälle / Stromversorgung

Für evtl. Ausfälle übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und VDE-gerechte Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behalten wir uns vor, den Mietvertrag aufzulösen und die darin aufgeführten Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen. Die Miete wird in solch einem Fall in vollem Umfang berechnet.

Zustand bei Rückgabe

Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, indem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnen wir die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert, wenn eine Reparatur unmöglich oder unverhältnismäßig ist.

Bei defekten Glühkörpern behalten wir uns vor, den Zeitwert zu berechnen. Bei verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand, solange nichts anderes vereinbart ist.

Erfüllungsgehilfen

MG Catering haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

Abweichung von Zusagen

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung, wenn er von ihm getroffene Zusagen ( z.B. Bereitstellung von Hilfskräften, Parkplätzen, Stromversorgung, Zufahrtswegen etc. ) oder andere ihm obliegende Pflichten nicht einhält und dadurch eine Vertragserfüllung seitens MG Catering erst durch Mehraufwand oder verspätet möglich bzw. gänzlich unmöglich macht.

Anmietung mit Personal

Auch bei der Anmietung von Geräten zusammen mit unserem Personal hat der Kunde unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, dass alles den Umständen nach Möglichen von ihm bzw. von ihm beauftragten Personen unternommen wird, um einen Schaden oder einen Verlust der Geräte zu vermeiden. Es gelten auch hierbei die Haftungsbedingungen aus Haftung für Mietobjekte und Versicherungsschutz Unser Personal haftet ausschließlich betriebstechnisch gesehen.

Reklamation

Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich nach Leistung durch MG Catering schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen MG Catering der Höhe nach - gleich aus welchem Rechtsgrunde - auf die vereinbarte Miete oder Honorar der mangelhaften Sache beschränkt ist. Ein Schadenersatz ist nur möglich, wenn MG Catering die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mangel zu beseitigen.

Haftung nach Vertragsvereinbarung

Die Haftung von MG Catering richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrunde – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch MG Catering.

Schäden durch den Mietgegenstand

Für durch unsere Geräte entstandene Schäden können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn diese auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind.

Schäden beim Verladen

MG Catering übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Schäden, die beim Beladen oder Entladen auf den Betriebsstandorten von MG Catering entstehen. Der Kunde trägt das Risiko von Schäden, wenn er Hilfe von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von MG Catering beim Be- und Entladen eines eigenen Fahrzeugs in Anspruch nimmt.

Auch übernimmt er die Haftung bei unsachgemäßer Beladung des eigenen Fahrzeugs. MG Catering ist berechtigt, die Herausgabe von Ware zu verweigern, wenn ein Kunde einen ordnungsgemäßen Transport mit dem eigenen Fahrzeug nicht gewährleisten kann. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Mietminderung der gemieteten Sache.

Gerichtstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Gericht, in dessen Bezirk MG Catering seinen Sitz hat.

Catering

Buchung, Rechnungslegung und Anzahlung

  • Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich einzureichen. Dies gilt auch für Nebenabreden, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen oder Stornierungen. Änderungen des von Ihnen geplanten Veranstaltungsablaufes, in Absprache mit MG Catering, sind uns bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
  • Änderungen des bestellten Menüs / Buffets sowie die Anzahl der Personen sind grundsätzlich nur bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Sollten die Änderungen nicht schriftlich zu diesem Termin vorliegen, wird die Veranstaltung, wie vereinbart, in Rechnung gestellt ( auch wenn am Veranstaltungstag tatsächlich weniger Personen verzehrt haben ).
  • Bei einer unverbindlichen Buchung bzw. Reservierung geben wir Ihnen eine Option für zehn Tage. In dieser Zeit halten wir für Sie die besprochenen Räumlichkeiten frei. Nach verbindlicher Buchung ( die Buchung ist erst nach Erhalt der Mietzahlung und erfolgte Unterschrift zur Zustimmung der AGBs verbindlich gebucht ) ist die Summe für die Anzahlung sofort fällig.
  • Stornierungen und Änderungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, folgende Stornierungsbedingungen für die Buchung sind: Größer als 52 Wochen vor Veranstaltung werden 80 % des Buchung-Preises zurückerstattet, größer als 39 Wochen und kleiner als 52 Wochen vor Veranstaltung werden des Buchung-Preises zurückerstattet, größer als 26 Wochen und kleiner als 39 Wochen vor Veranstaltung werden 50 % des Buchung-Preises zurückerstattet, größer als 12 Wochen und kleiner als 26 Wochen vor Veranstaltung werden 40 % des Buchung-Preises zurückerstattet, kleiner als 12 Wochen vor Veranstaltung wird 25 % des Buchung-Preises zurückerstattet die Anzahlung, 80 % des Auftragsvolumens für das Catering ist 2 Wochen vor der Veranstaltung zu leisten.
  • Bitte teilen Sie uns eine Rechnungsadresse für die verbindliche Buchung mit. Rechnungen der MG Catering ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig.
  • Die Vermieterin kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter das Entgelt nicht oder nicht innerhalb der Zahlungsfrist erbracht hat. Eine Stornierung der gebuchten Räume durch die Vermieterin ist zulässig, wenn durch Unvorhergesehenes die Nutzung der gebuchten Räume nicht möglich ist. Die Vermieterin bemüht sich in diesem Fall um Ersatzbeschaffung, kann aber keine Garantie für den Erfolg übernehmen.
  • Die Erstattung eventuell entstehender oder durch die Stornierung verursachte Folgekosten durch die Vermieterin wird ausgeschlossen. Im Falle von höherer Gewalt hat die MG Catering die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten und kann daraus nicht Schadensersatzpflichtig gemacht werden. Im Falle eines Verbots durch Behörden ist die Zahlung in einem Gutschein für eine Veranstaltung inkl. Catering in der gleichen Größenordnung umzuwandeln. Ein Recht auf Auszahlung besteht nicht.
  • Der Cateringpreis ist individuell festzulegen. Die oben genannten Preise ergeben sich aufgrund der Kalkulation des gesamten Buchungsvolumens. ( Das Buchungsvolumen = Anzahl Gäste multipliziert mit dem vereinbarten Preis pro Person oder einen individuellen Festpreis ).
  • Bei Änderungen der aufgeführten Leistungen und Personenzahl behalten wir uns eine Neukalkulation vor. Eine Neukalkulation kann stattfinden, wenn die Personenzahl 15 % von den angegebenen Personen abweicht. MG Catering behält sich eine inflationäre Preisanpassung in der Zukunft vor, sollte sich eine Inflation > 5 % auf Jahresbasis zum gebuchten Jahr ergeben.
  • Nutzungszeiten : die Nutzungsdauer bzw. die Dauer der Veranstaltung wird individuell festgelegt.
  • Reklamationen sollte unverhofft etwas nicht in Ordnung sein, ist dies unverzüglich und während der Veranstaltung bei dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen, damit wir Nachbessern können. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
  • Gemischtes : Allergien und Unverträglichkeiten sowie vegetarisches bzw. veganes Essen sind 14 Tagen vorher anzuzeigen.
  • Die Haftung für Schäden oder Beschädigungen durch Sie und Ihre Gäste liegt bei Ihnen, der Schadensersatz ist durch Sie zu leisten.die MG Catering haftet lediglich für Schäden, die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht werden.
  • Die MG Catering übernehmen keine Haftung für Geschenke, mitgebrachte Dekoration, mitgebrachte Technik, auch die von Dritten, und andere Gegenstände.
  • Sollte eine Anmeldung bei der GEMA notwendig sein, so ist der Veranstalter für die Anmeldung und Abführung der Gebühren zuständig. Sollte im Nachgang der Veranstaltung von der GEMA Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, erlaubt der Veranstalter die MG Catering Namen, Adresse etc. für die Abwicklung an der GEMA weiterzuleiten. Die MG Catering übernehmen keine GEMA-Gebühren.
  • Reinigung : die Raummiete versteht sich inkl. Endreinigung. Bitte beachten Sie, dass bei erhöhtem Reinigungsaufwand z.B. durch verbliebene Dekorationsgegenstände. Reinigungs- bzw. Entsorgungskosten in Höhe von mindestens € 250,00 oder nach tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Bei übermäßiger Verunreinigung der Toiletten ( z.B. bei Übergeben in den Toiletten ) werden zusätzlich Reinigungskosten in Höhe von mindestens € 250,00 in Rechnung gestellt.
  • Sonderreinigungen : z.B. Holzböden werden nach tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Vandalismus in jeglicher Art werden die Ersatzkosten zzgl. Bearbeitungsentgelt in Rechnung gestellt.
  • Es ist nicht gestattet eigene Lebensmittel oder Getränke mitzubringen und übrig gebliebenen Speisen mitzunehmen, dies aus Grund der Lebensmittelhygiene.
  • Die Dekoration ist vorher mit dem Veranstaltungsleiter abzustimmen, die mitgebrachte Dekoration muss mit den Bestimmungen der Brandschutz einhergehen. Sollte das nicht der Fall sein, wird die MG Catering Ihnen schriftlich auffordern die Dekoration vor der Veranstaltung zu entfernen. Bei Missachtung von den Bestimmungen behält die MG Catering das Recht die Veranstaltung kostenpflichtig aufzuhalten bis die Gegenstände aus dem Gebäude sind bzw. die Veranstaltung kostenpflichtig abzubrechen.
  • Der Timetable ist lediglich einen roten Faden für die Veranstaltung, die Uhrzeiten sind als ca. Uhrzeiten zu verstehen, durch äußere Umstände können die Uhrzeiten abweichen.