Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der MG Catering & Vertrieb GmbH, Maybachstraße 37, 51381 Leverkusen (nachfolgend MG Catering genannt), vertreten durch den Geschäftsführer Gerhardus van Marm, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von MG Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Vermietung

  • Alle Angebote von MG Catering sind freibleibend bis zum Festabschluss; ein gültiger Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MG Catering zustande.

  • Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von MG Catering für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. MG Catering behält sich vor, zusätzlich eine Kaution zu erheben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgezahlt wird. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu zahlen, sofern dies auf der Rechnung nicht anders vermerkt ist.

  • Mietkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen werden von MG Catering ausgeschlossen.

  • Der Kunde ist für sämtliche anfallenden Gebühren, Versicherungen, Genehmigungen und Steuern zuständig.

  • Soweit wir Ware verkaufen, bleibt diese Ware Eigentum von MG Catering bis alle Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MG Catering getilgt sind.

  • Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt MG Catering dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht aufgrund dieser Abweichungen dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.

    MG Catering ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

  • Die Anlieferung zum und die Abholung von dem durch den Kunde angegebenen Ort erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Die Transportkosten können bei MG Catering erfragt werden.

  • Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind in unserem Angebot nicht enthalten, solange nicht anders vereinbart. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Zugang zu WC-Anlagen ist bei Auf- und Abbauarbeiten jederzeit kundenseits sicherzustellen.

  • MG Catering ist berechtigt, bestellte Gegenstände durch gleichwertige oder bessere Gegenstände zu ersetzen, falls MG Catering - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Gegenstand zu liefern.

  • Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und / oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes ist ohne schriftliche Genehmigung der Firma MG Catering untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde in vollem Umfang.

  • Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunde der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist, und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Wir behalten uns vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüberhinausgehenden Schaden weiter zu berechnen.

    Auf § 546a BGB wird Bezug genommen. Sind wir gezwungen, die Rückgabe von Mietgegenständen anzumahnen, haben wir das Recht, ab der ersten Mahnung einen Mahnbetrag von jeweils 10 € pro Mahnung zu erheben. Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten jeweils für die Miete von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor Inbetriebnahme der Mietsache und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben.

    Die Übernahme der Mietsache gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf ( z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä. ) verpflichtet sich der Kunde, den Mietgegenstand ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können.

  • Der Kunde haftet ab Erhalt des Gegenständees bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an MG Catering ab.

    Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Der Kunde haftet für Mietgegenstände in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihm selbst, sondern z.B. von seinen Gästen, Personal, unbekannten Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden.

    Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Kunden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Kunden sind nicht zulässig. Die Haftung für eine Mietsache beginnt, sobald der Mietgegenstand am angegebenen Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt eingetroffen und entladen ist oder die Ware abgeholt und verladen ist - auch wenn der Kunde nicht vor Ort ist oder die Übernahme durch Erfüllungsgehilfen erfolgt.

    Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß zurückgeben, sobald diese in den Geschäftsräumen von MG Catering gezählt, gereinigt und geprüft wurden und keine Beanstandungen vorliegen. MG Catering ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Rückgabe einer Mietsache den Kunden über etwaige Schäden und Verluste zu informieren.

  • Der Kunde hat eventuelle Schäden, die die weitere und sofortige Benutzung der Mietsache erschwert oder unmöglich macht, unverzüglich schriftlich zu melden. Transportschäden wie auch alle anderen evtl. Schäden, wie z.B. Kratzer an den Geräten, sind dem Vermieter bei der Rückgabe anzuzeigen.

  • Für evtl. Ausfälle übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und VDE-gerechte Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behalten wir uns vor, den Mietvertrag aufzulösen und die darin aufgeführten Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen. Die Miete wird in solch einem Fall in vollem Umfang berechnet.

  • Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, indem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnen wir die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert, wenn eine Reparatur unmöglich oder unverhältnismäßig ist.

    Bei defekten Glühkörpern behalten wir uns vor, den Zeitwert zu berechnen. Bei verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand, solange nichts anderes vereinbart ist.

  • MG Catering haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

  • Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung, wenn er von ihm getroffene Zusagen ( z.B. Bereitstellung von Hilfskräften, Parkplätzen, Stromversorgung, Zufahrtswegen etc. ) oder andere ihm obliegende Pflichten nicht einhält und dadurch eine Vertragserfüllung seitens MG Catering erst durch Mehraufwand oder verspätet möglich bzw. gänzlich unmöglich macht.

  • Auch bei der Anmietung von Geräten zusammen mit unserem Personal hat der Kunde unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, dass alles den Umständen nach Möglichen von ihm bzw. von ihm beauftragten Personen unternommen wird, um einen Schaden oder einen Verlust der Geräte zu vermeiden. Es gelten auch hierbei die Haftungsbedingungen aus Haftung für Mietobjekte und Versicherungsschutz Unser Personal haftet ausschließlich betriebstechnisch gesehen.

  • Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich nach Leistung durch MG Catering schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu.

    Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen MG Catering der Höhe nach - gleich aus welchem Rechtsgrunde - auf die vereinbarte Miete oder Honorar der mangelhaften Sache beschränkt ist. Ein Schadenersatz ist nur möglich, wenn MG Catering die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mangel zu beseitigen.

  • Die Haftung von MG Catering richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrunde – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch MG Catering.

  • Für durch unsere Geräte entstandene Schäden können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn diese auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind.

  • MG Catering übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Schäden, die beim Beladen oder Entladen auf den Betriebsstandorten von MG Catering entstehen. Der Kunde trägt das Risiko von Schäden, wenn er Hilfe von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von MG Catering beim Be- und Entladen eines eigenen Fahrzeugs in Anspruch nimmt.

    Auch übernimmt er die Haftung bei unsachgemäßer Beladung des eigenen Fahrzeugs. MG Catering ist berechtigt, die Herausgabe von Ware zu verweigern, wenn ein Kunde einen ordnungsgemäßen Transport mit dem eigenen Fahrzeug nicht gewährleisten kann. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Mietminderung der gemieteten Sache.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Gericht, in dessen Bezirk MG Catering seinen Sitz hat.

Catering

Buchung, Rechnungslegung und Anzahlung

  • Sämtliche Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden sowie nachträglicher Vertragsänderungen oder Stornierungen, bedürfen der Schriftform. Änderungen des geplanten Veranstaltungsablaufs sind mit der MG Catering & Vertrieb GmbH abzustimmen und spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

    Änderungen des bestellten Menüs/Buffets oder der Personenzahl sind ebenfalls nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Mitteilung, wird die Veranstaltung wie ursprünglich vereinbart abgerechnet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

  • Bei einer unverbindlichen Reservierung gewähren wir eine Option von 10 Tagen, innerhalb derer die besprochenen Räumlichkeiten für Sie freigehalten werden. Eine Buchung wird erst nach schriftlicher Bestätigung, Unterzeichnung der AGB und Eingang der Anzahlung verbindlich. Die Anzahlung ist unmittelbar nach Bestätigung fällig.

  • Stornierungen und Änderungen werden ausschließlich schriftlich akzeptiert. Für private Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

    • 52 Wochen vor Veranstaltung: 80 % des Buchungspreises erstattbar
    • 39 - 52 Wochen vor Veranstaltung: 60 % erstattbar
    • 26 - 39 Wochen vor Veranstaltung: 50 % erstattbar
    • 12 - 26 Wochen vor Veranstaltung: 40 % erstattbar
    • < 12 Wochen vor Veranstaltung: 25 % erstattbar (Anzahlung)

    Für das Catering sind 80 % des Auftragsvolumens spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu begleichen. Für weitere Leistungen gelten individuelle Vereinbarungen.

  • Bitte teilen Sie uns für die verbindliche Buchung eine Rechnungsadresse mit. Rechnungen der MG Catering & Vertrieb GmbH ohne ausgewiesenes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zu begleichen.

  • Die Vermieterin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Entgelt nicht fristgerecht gezahlt wird. Eine Stornierung der Räumlichkeiten ist zulässig, sofern die Nutzung aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht möglich ist. In diesem Fall bemüht sich die Vermieterin um Ersatz, übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg oder für entstandene Folgekosten.

  • Im Falle höherer Gewalt oder behördlicher Verbote ist die MG Catering & Vertrieb GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in einen Gutschein für eine Veranstaltung inklusive Catering in gleicher Größenordnung umgewandelt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

  • Die Preise werden individuell kalkuliert und ergeben sich aus dem Gesamtbuchungsvolumen (Anzahl der Gäste × Preis pro Person oder individueller Festpreis). Änderungen bei Leistungen oder Personenzahl können eine Neukalkulation erforderlich machen, insbesondere bei Abweichungen von mehr als 15%. Bei einer Inflation von über 5% auf Jahresbasis behalten wir uns Preisanpassungen vor.

  • Die Dauer der Veranstaltung wird individuell vereinbart.

  • Treten während der Veranstaltung Probleme auf, sind diese unverzüglich dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

  • Allergien, Unverträglichkeiten sowie vegetarische oder vegane Menüwünsche sind mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.

  • Die Haftung für Schäden, die durch Sie oder Ihre Gäste verursacht werden, liegt beim Veranstalter. Die MG Catering & Vertrieb GmbH haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für mitgebrachte Gegenstände, Technik, Dekorationen oder Geschenke wird keine Haftung übernommen.

  • Sofern eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich ist, obliegt diese dem Veranstalter. Eventuelle Nachmeldungen berechtigen zur Weitergabe Ihrer Daten an die GEMA durch die MG Catering & Vertrieb GmbH. Die anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.

  • Die Raummiete beinhaltet die Endreinigung. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand (z. B. durch Dekoration oder starke Verschmutzung der Sanitäranlagen) werden mindestens 250,00 € oder die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Sonderreinigungen (z. B. von Holzböden) sowie Vandalismusschäden werden gesondert in Rechnung gestellt.

  • Das Mitbringen eigener Lebensmittel und Getränke ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Übrig gebliebene Speisen dürfen nicht mitgenommen werden. Dekorationen sind im Voraus mit dem Veranstaltungsleiter abzustimmen und müssen den geltenden Brandschutzbestimmungen entsprechen. Nicht genehmigte Dekorationen sind zu entfernen; andernfalls kann die Veranstaltung kostenpflichtig unterbrochen oder abgebrochen werden.

  • Der Veranstaltungsplan dient als Orientierung. Uhrzeiten sind circa-Angaben und können sich durch äußere Umstände ändern.